Kastration von Rammlern

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Warum kastrieren?

Männliche Tiere sollten grundsätzlich immer kastriert werden. Hat man dies in jungen Jahren, z. B. aus Unwissenheit, „verpasst“, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Unkastrierte Rammler können generell nicht mit anderen Kaninchen zusammen gehalten werden. Mit einem zweiten Rammler (auch wenn dieser kastriert ist) kommt es häufig zu starken Revierkämpfen, die nicht selten tödlich enden können. Ausnahmen bestätigen die Regel, doch nahezu immer kommt es bei Einsetzen der Geschlechtsreife zu andauernden und heftigen Auseinandersetzungen.

Auch ein kastriertes Weibchen ist keine Alternative bei der Partnerwahl. Ein unkastrierter Rammler leidet unter seinen Hormonen und wird das Weibchen jederzeit bedrängen. Das kann neben Beißereien auch zu dauerhafter Verängstigung des Weibchens führen. Manche Weibchen leiden auch körperlich sehr unter den ausgeprägten Trieben des Rammlers. Aus der Not heraus werden auch häufig Gegenstände berammelt und dem Haltern das Leben durch ständiges Verspritzen von Urin schwer gemacht.

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Ab wann ist eine Kastration möglich?

  • Vor Eintritt der Geschlechtsreife:
    Es besteht die Möglichkeit der Frühkastration, die bereits ab ca. acht Wochen erfolgen kann und bis zur 12. Woche erfolgen sollte. Bei dieser Form der Kastration kann das männliche Kaninchen nach Abheilen der Wundnaht mit weiblichen Kaninchen zusammengesetzt werden. Lebten die Tiere bereits vor der Kastration zusammen, darf der nun mehr kastrierte Rammler gleich zurück zur Häsin / in die Gruppe. Diese Form der Kastration sollte bei Jungtieren immer die erste Wahl sein.
  • Nach Eintritt der Geschlechtsreife:
    Wird das Böckchen nach Eintritt der Geschlechtsreife – ab etwa 12 Wochen, in Ausnahmefällen später – kastriert, muss es noch sechs Wochen getrennt von weiblichen Kaninchen verbringen, da der Rammler noch so lange zeugungsfähig bleibt!

Für eine Kastration gibt es kein Höchstalter! Auch sehr alte Rammler (> 8 Jahre) können kastriert werden, wenn sie in einem gesundheitlich guten Zustand sind. Bitte beachten Sie, dass leider noch immer viele Tierärzte Frühkastrationen und Kastrationen bei älteren Tieren aus Unerfahrenheit nicht durchführen bzw. davon abraten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Tierarzt sind!

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Kosten einer Kastration

Ca. 30,00 bis 85,00 € – die Preise variieren sehr stark je nach Region und Tierarzt.

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Vor der Kastration

Wichtig ist es, das Tier vor der Operation einem kaninchenerfahrenen Tierarzt vorzustellen. Dieser wird feststellen, ob sich das Tier in einem operationsfähigen Allgemeinzustand befindet, also keine Krankheiten vorliegen. Bitte klären Sie bei diesem Termin auch ab, dass das Tier bis zum vollständigen Aufwachen in der Praxis bleiben kann, damit bei evtl. Komplikationen tierärztlich eingegriffen werden kann. Eine Inhalationsnarkose sollte für Kaninchen bevorzugt werden, da die Tiefe dieser Narkose regulierbar ist, das Tier nach der Operation schnell wieder wach wird und der Kreislauf nicht so stark beansprucht wird. Da sich Kaninchen nicht erbrechen können und ein sehr empfindliches Magen-Darm-System haben, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihr Böckchen nicht nüchtern beim Tierarzt abgeben.

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Nach der Kastration

Holen Sie Ihr Tier erst beim Tierarzt ab, wenn es vollständig aus der Narkose erwacht ist! Wichtig ist, dass Sie Ihrem Tier unverzüglich sein gewohntes Futter anbieten. Bitte kontrollieren Sie bis zum vollständigen Abheilen die Kastrationsnaht und suchen Sie bei Veränderungen (auffällige Rötungen im Narbenbereich, Schwellungen, vermehrte Wundwasserbildung) unverzüglich den Tierarzt auf.